Die Systembeschreibung der G-Klassifizierung
Die G-Klassifizierung ist die "kleine Schwester" der Deutschen Hotelklassifizierung
An wen richtet sich die G-Klassifizierung?
Die Deutsche Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen wendet sich an Beherbergungsbetriebe mit mehr als neun Gästebetten und nicht mehr als 20 Gästezimmern, die keinen Hotelcharakter aufweisen und in deren Betriebsname der Begriff »Hotel« nicht enthalten sein darf.
Wie bei ihrer »großen Schwester«, der Deutschen Hotelklassifizierung, sorgt eine strenge und regelmäßige Überprüfung der Häuser und Kriterien für eine hohe Akzeptanz der neuen Sterne am Klassifizierungshimmel in Deutschland. Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen werden in Kategorien von einem bis zu fünf Sternen eingestuft.
Zur Unterscheidbarkeit der Klassifizierungssysteme für den Gast wird den Sternen stets ein »G« vorangestellt. »G-klassifizierte« Betriebe erhalten ein attraktives Emaille-Schild, das mit dem der Deutschen Hotelklassifizierung nicht verwechselt werden kann.
Vorteile für die Gäste
Die Klassifizierung der Hotels ist eine alte Forderung der Verbraucherverbände.
Die G-Klassifizierung bringt die erhoffte, zusätzliche Angebotstransparenz und Sicherheit, da der Gast bei einem klassifizierten Betrieb bereits vor seiner Ankunft weiß, welche objektiven Leistungen und Angebote der Betrieb ihm bieten wird.
Wie läuft die Klassifizierung ab?
Die Auswertung erfolgt anhand eines Erhebungsbogens, den der Betreiber ausfüllt.
Dieser wird per elektronischer Datenverarbeitung ausgewertet, so dass die Betriebe in fünf international übliche Sternekategorien eingeteilt werden können. Die Klassifizierung hat eine begrenzte Gültigkeit von drei Jahren und muss regelmäßig wiederholt werden. Zudem erhält der Betreiber ein repräsentatives Schild zur Anbringung im Außenbereich sowie eine Urkunde über die Klassifizierung.
Und die Schummler?
Jeder Betrieb wird bereist und streng kontrolliert.
Um die Neutralität der Bewertung zu gewährleisten, gehören den entsprechenden Kommissionen in der Regel sowohl Vertreter der zuständigen Tourismusverbände als auch des Gastgewerbes an. Die Kommissionen haben einen begrenzten Ermessensspielraum. Verbleibende Unstimmigkeiten werden letztendlich in einem Schlichtungsverfahren bei der Industrie- und Handelskammer ausgeräumt. Einer Eigenvergabe von Sternen durch die Beherbergungsbetriebe selbst wird durch die G-Klassifizierung ein wirksamer Riegel vorgeschoben.